Presseinformationen Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben
Bodenuntersuchung schafft Klarheit über Wert der Grundstücke

(19. März 2021) Ruderatshofen – Der Bau der Umgehungsstraße in Ruderatshofen und Apfeltrang hat bereits begonnen. Bis zuletzt leisteten der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft in Ruderatshofen und Apfeltrang wichtige Vorarbeiten für das Flurneuordnungsprojekt: Die Ermittlung der Bodenwerte. Das ist die Basis für eine Gleichbehandlung aller Teilnehmer beim anschließenden wertgleichen Tausch der Flächen.

Seit November des letzten Jahres waren im Gebiet der Umgehungsstraße der Vorstand und landwirtschaftliche Sachverständige unterwegs. Sie bewerteten die Güte des Bodens. Die Bodenbegutachtung leitete der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft. Dieses gewählte Gremium vertritt die Grundstückseigentümer im Projektgebiet. Den Vorsitz führt Manfred Pfeiffer vom Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben. Zur Seite standen den Vorstandsmitgliedern anerkannte Sachverständige und Experten des Amtes für Ländliche Entwicklung Schwaben. Auch einige Grundstückseigentümer unterstützten tatkräftig die Arbeiten im Feld.

Verglichen, begutachtet und bewertet

Die Wertermittlung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren. Dabei werden Bodenproben in einem engen Raster von ungefähr 25 m im gesamten Projektgebiet entnommen. Diese werden vor Ort miteinander verglichen, begutachtet und bewertet. In die Gesamtbewertung fließen neben der Bodenqualität auch noch andere Merkmale ein. Dazu gehört zum Beispiel die Neigung des Geländes oder die Nähe zu Stromleitungen. Da es bei Flurneuordnungen um Grund und Boden geht, schreibt der Gesetzgeber dieses gründliche und aufwendige Verfahren vor. Es stellt sicher, dass der Wert der Grundstücke sorgfältig und objektiv erfasst wird. Eine Benachteiligung von Grundstückseigentümern scheidet damit aus.

3 Jahre Bauzeit

Die Ergebnisse der Wertermittlung werden in einer Karte zusammengefasst. Diese wird in nächster Zeit in der Gemeinde Ruderatshofen zur Einsicht für alle betroffenen Grundstückseigentümer ausgelegt. Wann genau die Möglichkeit hierfür besteht, wird im Amtsblatt der Gemeinde und an den öffentlichen Anschlagstafeln angekündigt. Die Umgehungsstraße soll bis in drei Jahren fertig gebaut sein.

Foto: Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben, Abdruck honorarfrei