Presseinformationen Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben
Regionalbudget sichert Förderung von Kleinprojekten

Ein Mann deutet auf einen Wanderwegweiser.Zoombild vorhanden

Josef Thiergärtner

Abdruck honorarfrei

(12. März 2021) Krumbach – Das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben stattet in diesem Jahr neun „Integrierte Ländliche Entwicklungen“ mit einem Regionalbudget aus. In den Genuss der Fördergelder kommen Gemeinden, die zur Stärkung ihrer Region interkommunal zusammenarbeiten. Dadurch soll eine aktive, eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden.

Die letztjährige Einführung des Regionalbudgets durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unterstützt die Selbständigkeit beim Einsatz von Fördermitteln. „Die Vertreter der Integrierten Ländlichen Entwicklungen entscheiden selbst, welche Kleinprojekte ihre Region besonders entwickeln und voranbringen“, so Christian Kreye, Leiter des Amtes für Ländliche Entwicklung Schwaben. Der Vorteil des Regionalbudgets liegt deshalb auf der Hand: „Damit ist eine rasche Umsetzung von guten Ideen möglich“, so Kreye.

Kleinprojekte bis 20.000 Euro
Beim Regionalbudget geht es um Kleinprojekte mit Gesamtkosten bis maximal 20.000 Euro. Diese hatten bisher nur eine geringe Chance auf Förderung. Die Höhe des Regionalbudgets beträgt je kommunaler Kooperation jährlich max. 100.000 Euro. Das Regionalbudget setzt sich aus dem Zuschuss (max. 90.000 Euro) und einem Eigenanteil der kommunalen Allianz von 10 Prozent (max. 10.000 Euro) zusammen. Die Mittel des Regionalbudgets sind zweckgebunden.
Neun Gemeindeallianzen erhalten Regionalbudget
Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets z. B. Kleinprojekte zur
  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
  • Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Ländliche Entwicklung Schwaben erhalten die Integrierten Ländlichen Entwicklungen „Lech-Wertach“, „VG Syrgenstein“, „Bayerisches Illertal“, „Nordries“, „Holzwinkel-Altenmünster“, „Mittleres Ries“, „Egautal“, „Iller-Roth-Biber“ und „VG Pfaffenhausen“ das beantragte Regionalbudget.