In Projekten auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes erfolgen öffentlich-rechtliche Schritte, die durch Verwaltungsakte mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntgemacht werden.
Verwaltungsakte, Verfahrenskarten und dazugehörige Bekanntmachungstexte zu Projekten der Ländlichen Entwicklung sollen neben der ortsüblichen oder öffentlichen Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlicht werden (Art. 27a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes - BayVwVfG). Darüber hinaus können öffentliche Bekanntmachungen auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch die Bekanntgabe im Internet ersetzt werden.
Freiwilliger Landtausch Ziertheim 4 Lkr. Dillingen a.d. Donau
Freiwilliger Landtausch Durach 3 Lkr. Oberallgäu
Freiwilliger Landtausch Lindenberg i. Allgäu, Lkr. Lindau (Bodensee)
Freiwilliger Landtausch Bodelsberg 3, Lkr. Oberallgäu
Freiwilliger Landtausch Roßhaupten 9, Lkr. Ostallgäu
Einladung Teilnehmerversammlung Vorstandswahl Flurneuordnung Legau, Lkr. Unterallgäu
Einladung Teilnehmerversammlung Stiefenhofen II, Lkr. Lindau (Bodensee)
Bekanntgabe der Wertermittlungsergebnisse Flurneuordnung Legau, Lkr. Unterallgäu
Bekanntmachung zur Wertermittlung Verfahren FNO + DE Roßhaupten, Lkr. Ostallgäu
Schlussfeststellung Flurneuordnung Burtenbach IV, Lkr. Günzburg
Schlussfeststellung Flurneuordnung Benningen II, Landkreis Unterallgäu
Erscheint die Flurbereinigung infolge nachträglich eingetretener Umstände nicht zweckmäßig, so kann das Amt für Ländliche Entwicklung die Einstellung des Verfahrens anordnen.
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
Integrierte Ländliche Entwicklungen, einfache Dorferneuerungen, Freiwillige Nutzungstausch-Projekte oder gezielten Ländlichen Straßen- und Wegebau führt die Ländliche Entwicklung außerhalb des Flurbereinigungsgesetzes durch. Sie liegen in der Verantwortung ihrer Träger, den Gemeinden bzw. den Tauschpartnern.