In Projekten auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes erfolgen öffentlich-rechtliche Schritte, die durch Verwaltungsakte mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntgemacht werden.
Verwaltungsakte, Verfahrenskarten und dazugehörige Bekanntmachungstexte zu Projekten der Ländlichen Entwicklung sollen neben der ortsüblichen oder öffentlichen Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlicht werden (Art. 27a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes - BayVwVfG). Darüber hinaus können öffentliche Bekanntmachungen auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch die Bekanntgabe im Internet ersetzt werden.
Anordnung Freiwilliger Landtausch Mittelberg 3, Lkr. Oberallgäu
Anordnung Freiwilliger Landtausch Haselbach 1, Lkr. Unterallgäu
Anordnungsbeschluss zum Freiwilligen Landtausch Gaulzhofen 2, Lkr. Aichach-Friedberg
Freiwilliger Landtausch Ziertheim 4 Lkr. Dillingen a.d. Donau
Freiwilliger Landtausch Durach 3 Lkr. Oberallgäu
Dorferneuerung Stetten IV, Lkr. Unterallgäu
Einladung Amberg II, Lkr. Unterallgäu, Neuwahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft
Bekanntgabe der Wertermittlungsergebnisse Flurneuordnung Legau, Lkr. Unterallgäu
Einladung zur Einsichtnahme Flurbereinigungsplan Donaualtheim IV, Lkr. Dillingen a.d. Donau
Bekanntgabe und Ladung zur Einsichtnahme Flurneuordnung Steinheim IV, Lkr. Dillingen a.d. Donau
Ausführungsanordnung Dorferneuerung Lamerdingen IV, Lkr. Ostallgäu
Zusammenlegung Lannenberg, Lkr Unterallgäu
Schlussfeststellung Flurneuordnung Burtenbach IV, Lkr. Günzburg
Erscheint die Flurbereinigung infolge nachträglich eingetretener Umstände nicht zweckmäßig, so kann das Amt für Ländliche Entwicklung die Einstellung des Verfahrens anordnen.
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
Integrierte Ländliche Entwicklungen, einfache Dorferneuerungen, Freiwillige Nutzungstausch-Projekte oder gezielten Ländlichen Straßen- und Wegebau führt die Ländliche Entwicklung außerhalb des Flurbereinigungsgesetzes durch. Sie liegen in der Verantwortung ihrer Träger, den Gemeinden bzw. den Tauschpartnern.