RSS-Feed Pressemitteilungen des StMELF
Immer aktuell informiert über die Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).
In Projekten auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes erfolgen öffentlich-rechtliche Schritte, die durch Verwaltungsakte mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntgemacht werden.
Verwaltungsakte, Verfahrenskarten und dazugehörige Bekanntmachungstexte zu Projekten der Ländlichen Entwicklung sollen neben der ortsüblichen oder öffentlichen Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlicht werden (Art. 27a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes - BayVwVfG). Darüber hinaus können öffentliche Bekanntmachungen auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch die Bekanntgabe im Internet ersetzt werden.
Freiwilliger Landtausch Leipheim 6 Stadt Leipheim, Landkreis Günzburg
Flurneuordnung Gundelfingen VII Stadt Gundelfingen a.d.Donau, Landkreis Dillingen a.d.Donau
Freiwilliger Landtausch Großaitingen 4 Gemeinde Großaitingen, Landkreis Augsburg
Freiwilliger Landtausch Eisenbrechtshofen 2 Markt Biberbach, Landkreis Augsburg
Freiwilliger Landtausch Irsee 4 Markt Irsee, Landkreis Ostallgäu
Dorferneuerung Huisheim II Gemeinde Huisheim, Landkreis Donau-Ries
Flurneuordnung Stötten a. Auerberg IV Gemeinde Stötten a. Auerberg, Landkreis Ostallgäu
Flurneuordnung Bertoldshofen III Stadt Marktoberdorf, Landkreis Ostallgäu
Flurneuordnung Enzenstetten, Gemeinde Seeg, Landkreis Ostallgäu
Flurneuordnung und Dorferneuerung Hopferau, Gemeinde Hopferau, Landkreis Ostallgäu
Flurneuordnung und Dorferneuerung Pfaffenhofen III Gemeinde Buttenwiesen, Landkreis Dillingen a.d.Donau
Flurneuordnung Erkheim II, Markt Erkheim, Landkreis Unterallgäu
Flurneuordnung Erkheim II - VKZ 399040 Markt Erkheim, Landkreis Unterallgäu
Erscheint die Flurbereinigung infolge nachträglich eingetretener Umstände nicht zweckmäßig, so kann das Amt für Ländliche Entwicklung die Einstellung des Verfahrens anordnen.
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
Integrierte Ländliche Entwicklungen, einfache Dorferneuerungen, Freiwillige Nutzungstausch-Projekte oder gezielten Ländlichen Straßen- und Wegebau führt die Ländliche Entwicklung außerhalb des Flurbereinigungsgesetzes durch. Sie liegen in der Verantwortung ihrer Träger, den Gemeinden bzw. den Tauschpartnern.