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Organisation
Die Verwaltung ist zweistufig aufgebaut. Oberste Landesbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Ihm nachgeordnet ist das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben. Am Amt sind Geodäten, Agraringenieure, Architekten, Landschaftsplaner, Bauingenieure, Juristen und Verwaltungsfachkräfte beschäftigt. Unsere Diplomingenieure leiten die jeweiligen Projekte vor Ort; sie gewährleisten einen neutralen Ausgleich zwischen öffentlichen und privaten Interessen. Wo zusätzliches Fachwissen erforderlich ist oder Aufgaben von privaten Anbietern erledigt werden sollen, werden entsprechende Experten hinzugezogen. Diese fachliche Vielfalt stellt sicher, dass die Vorhaben der Ländlichen Entwicklung von der Idee bis zur Realisierung fachübergreifend betreut und ausgeführt werden. Das Amt beaufsichtigt auch die Teilnehmergemeinschaften in seinem Dienstgebiet sowie den Verband für Ländliche Entwicklung Schwaben.
Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben
Dr.-Rothermel-Str.12 86381 Krumbach (Schwaben)
Tel.: 08282 / 92-0 Fax: 08282 / 92-255
E-Mail: poststelle@ale-schw.bayern.de
Das Dienstgebiet des Amtes umfasst den gesamten Regierungsbezirk Schwaben. Die bisherige Zuständigkeit des Amtes für Ländliche Entwicklung Schwaben für die Landkreise Neuburg-Schrobenhausen, Eichstätt und die Kreisfreie Stadt Ingolstadt aus dem Regierungsbezirk Oberbayern ist mit Wirkung vom 01.03.2009 auf das Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern übergegangen. Das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben ist in diesen Gebieten nur noch für die restliche Abwicklung einzelner laufender Verfahren zuständig.
Ziele und Aufgaben
Das Amt verfolgt das Ziel, vorausschauend und koordinierend die Landentwicklung zu fördern. Es leistet damit Beiträge zur Stärkung und Entwicklung des Wirtschafts- und Wohnstandortes im ländlichen Raum und zur Abfederung und Steuerung des Strukturwandels. Seine spezifische Fachkompetenz im Bodenmanagement und seine Instrumentarien bringt es ein zur Lösung komplexer, vielfach auf das Eigentumsrecht sowie auf Grund und Boden bezogener Aufgabenstellungen. Unter Einsatz bürgernaher Diskussions-, Planungs- und Abstimmungsprozesse trägt es zur Zukunftssicherung der ländlichen Räume in Bayern bei, insbesondere
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Im Dienstgebiet wird bei den räumlich und zeitlich stark variierenden Arbeitsschwerpunkten das Personal flexibel eingesetzt.
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zur eigentums-, sozial- und naturverträglichen Umsetzung öffentlicher und im
Interesse der Landesentwicklung gebotener Großbau- und Infrastrukturmaßnahmen
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sowie für Entwicklungsvorhaben anderer Planungsträger,
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zu einer zukunftsorientierten Dorf- und Gemeindeentwicklung sowie zu einer gemeindeüber-greifenden Landentwicklung und
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zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen und Ressourcen.
Hierzu sind dem Amt folgende Aufgaben und Befugnisse übertragen: Es ist in seinem Dienstgebiet zuständig für die Vorbereitung, Leitung und Durchführung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz. Es ist zuständig für die Genehmigung der Verwaltungsakte, der Finanzierungspläne und Bauprogramme der Teilnehmergemeinschaften und des Haushaltsplans der Verbände. Es bewirtschaftet die zugewiesenen Haushaltsmittel zur Förderung der Ländlichen Entwicklung und bewilligt die Zuwendungen. In den Verfahren nach dem FlurbG ist das Amt Planfeststellungsbehörde für den Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen und führt Katastervermessungen und Grundstücksabmarkungen aus. Das Amt ist Träger öffentlicher Belange in Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren, bei der Aufstellung von Bauleitplänen sowie in anderen Verwaltungsverfahren, durch die Belange des ländlichen Raumes berührt werden. Es ist darüber hinaus zuständig für die Förderung und die Betreuung der einfachen Dorferneuerung, für die Erschließung von Weilern und Einzelgehöften sowie von Alpen. Das Amt arbeitet dabei mit allen beteiligten Behörden und Organisationen zusammen. Zur Förderung der aktiven Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger unterstützt es die Arbeit der Schule für Dorf- und Landentwicklung Thierhaupten.
Der Dienstbezirk umfasst den Regierungsbezirk Schwaben, die Landkreise Eichstätt und Neuburg-Schrobenhausen und die kreisfreie Stadt Ingolstadt im Regierungsbezirk Oberbayern. Seit 1951 ist das Amt von Krumbach aus für den ländlichen Raum und die Landwirtschaft tätig.
In rund 165 Verfahren der Ländlichen Entwicklung mit über 63.000 ha wird derzeit gemeinsam mit ca. 130.000 Bürgern deren Lebensraum neu gestaltet und weiter entwickelt. Das Dienstleistungsangebot wird weiterhin stark nachgefragt. Dies gilt auch für die inte- grierte ländliche Entwicklung als Instrument der gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit. Insgesamt sind in den laufenden Vorhaben jährlich Investitionen in Höhe von ca. 18,5 Mio. € vorgesehen.
In unserer Gesellschaft gibt es einen breiten Konsens darüber, dass die ländlichen Gemeinden und Regionen als eigenständige, vielfältig ausgeformte Lebensräume gefördert werden sollen. Die Menschen erwarten die Sicherung einer flächendeckenden und nachhaltigen Landnutzung. Sie wünschen sich außerdem eine Stärkung des Gemeinsinns und eine Vitalisierung der Eigenkräfte. Mit den Instrumenten der Ländlichen Entwicklung schaffen wir die Grundlagen und Voraussetzungen, um den Menschen im ländlichen Raum Lebensqualität und eine lebens- und liebenswerte Heimat zu erhalten.
Planungspartner
Die Planungen der Flurneuordnung und Dorferneuerung sowie die integrierte ländliche Entwicklung, die sich zur Unterstützung interkommunaler Zusammenarbeit erfolgreich etabliert hat, sind mit anderen im ländlichen Raum tätigen Planungspartnern abzustimmen (z. B. Landratsamt, Staatliches Bauamt, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Wasserwirtschaft, Denkmalpflege, Naturschutz und Landschaftspflege etc.). Eine enge Zusammenarbeit mit der Gemeinde und anderen Fachstellen ist gewollt und unerlässlich. Fachliche Unterstützungen wie Planungen zur Dorferneuerung als auch zum Bereich Natur- und Umweltschutz holen sich die Teilnehmergemeinschaften bei freischaffenden Planern.
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